Teilerfolg für die Ausbildungsentschädigung in Privatpraxen

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Wer in einer ambulanten Praxis Physiotherapie-Studierende betreut, soll dafür zukünftig entschädigt werden. Damit trägt das Engagement von Physioswiss erste Früchte.

In der Schweiz starten nach Einschätzung der Fachhochschulen rund die Hälfte aller Physiotherapie-Studierenden in einer Praxis ins Berufsleben. Ein Ausbildungsmodul in einer Praxis haben bis dahin nur die wenigsten absolviert. Die klinische Ausbildung im ambulanten Setting ist jedoch zentral, um die gesetzlich geforderten Abschlusskompetenzen im Bereich der ambulanten Versorgung zu erreichen.
Für die Betreuung von Studierenden erhalten die ambulanten Praxen in den meisten Kantonen der Deutschschweiz keine Abgeltung. Dies im Gegensatz zum stationären Bereich, wo der Ausbildungsaufwand im DRG (Diagnosis Related Groups, dt. Fallkostenpauschale) eingerechnet ist. In der Folge entsteht für eine Praxis ein relevanter ungedeckter Aufwand, wenn sie einen Ausbildungsplatz anbietet, denn Studierendenleistungen dürfen nicht über das Krankenversicherungsgesetz (KVG) abgerechnet werden. Eine Entschädigung ist daher zentral, damit auch mittelfristig genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen und diese nicht aus betriebswirtschaftlichen Gründen abgebaut werden.
 
Kantone sollen Massnahmen ergreifen
Physioswiss und einige Kantonal- und Regionalverbände haben daher gemeinsam bei den Kantonen interveniert und fordern, dass die Kantone Massnahmen ergreifen. Das Ziel ist, dass Physiotherapiepraxen die Studierende einer Schweizer Fachhochschule ausbilden, mit CHF 300 pro Ausbildungswoche entschädigt werden. Die geforderte Höhe der Entschädigung basiert auf einer Empfehlung der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) für den stationären Bereich. In den Westschweizer Kantonen wird der Betrag bereits seit Jahren auch für Ausbildungsplätze in Privatpraxen ausgerichtet.
Cornelia Furrer, Stab Berufspolitik und Grundlagen sowie stellvertretende Geschäftsführerin von Physioswiss, erläutert die nächsten Schritte: «Die GDK unterstützt die Forderung von Physioswiss und hat ihre Empfehlung auf den ambulanten Bereich ausgeweitet. Damit ist ein Meilenstein erreicht. Es ist nun wichtig, dass wir als Verband hartnäckig bleiben und – je nach Kanton gemeinsam mit Fachhochschulen und anderen Berufsverbänden – die einzelnen Kantone auffordern, die Empfehlung umzusetzen.»
 
 
(© Bild: Physioswiss)