PVK - Paritätische Vertrauenskommission

PVK_Streitfall_AdobeStock_277869208_klein.jpg

Die Paritätische Vertrauenskommission (PVK) ist zuständig, wenn ein (Unfall- oder Kranken-) Versicherer und eine Physiotherapeutin oder ein Physiotherapeut einen Streitfall haben, welcher sich aus der konkreten Umsetzung des jeweiligen Tarifvertrages ergibt.

Die PVK ist keine Auskunftsstelle. Weitere Informationen mit den Anmeldeformularen und Beispielen von anonymisierten Urteilen finden Sie exklusiv in unserem Mitgliederbereich.