Selbstständigkeit

Der Schritt in die Selbstständigkeit kann ein möglicher Weg für Physiotherapeut:innen sein. Konkrete Informationen dazu sind im Mitgliederbereich einsehbar.

Grundvoraussetzungen für die Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung sind im Gesundheitsberufegesetz (GesBG) und dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt.

Die verschiedenen Bedingungen für eine Praxiseröffnung variieren von Kanton zu Kanton. Das Bestimmen dieser Bedingungen ist kantonales Recht. Angaben zur Zulassung und zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) finden Sie in den Dokumenten auf dieser Website (unter Download). Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Gesundheitsdirektion Ihres Kantons. Die Adresse finden Sie in ebenfalls in den Dokumenten.
 
Für die Mitgliedschaft bei Physioswiss sowie den Anschluss an die Tarifverträge gilt es zu unterscheiden, ob die ZSR-Nummer auf eine «natürliche Person» oder eine «Organisation der Physiotherapie» ausgestellt ist. Die Mitgliedschaft bei Physioswiss sowie die Inhaberschaft der ZSR-Nummer müssen für einen korrekten Anschluss an die Tarifverträge zwingend übereinstimmen.
 
Wenn Sie sich konkret mit dem Gedanken tragen, selbständig zu werden, empfehlen wir die regelmässig stattfindenden Physioswiss-Kurse «Grundfragen der Selbstständigkeit». Mitglieder finden zudem auf unserer internen Website (Login erforderlich) viele Informationen und Arbeitsinstrumente. Hinweise speziell zu den Sozialversicherungen im Rahmen der Selbstständigkeit finden Sie im «Ratgeber Sozialversicherung» des Bundesamtes für Sozialversicherungen.