Patienteninformationen

Erfolgt die Physiotherapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung, wird die verschriebene Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen (nach Abzug des Selbstbehalts). Die Grundversicherung übernimmt keine Behandlung ohne ärztliche Verordnung. Wenn Sie Anspruch auf Physiotherapie haben, hat Ihre Krankenkasse das Recht, bei Ihrem behandelnden Arzt einen Bericht zu verlangen.

Patientenrechte

Sie haben das Recht, Ihre Physiotherapeutin oder Ihren Physiotherapeuten selbst zu bestimmen. Suchen Sie eine Physiotherapeutin oder einen Physiotherapeuten in Ihrer Nähe? Besuchen Sie unsere Praxissuche.

Es gibt grundsätzlich keine Beschränkung der Anzahl an Verordnungen. Beachten Sie jedoch, dass nach 36 Therapie-Sitzungen der Vertrauensarzt der Krankenkasse oder Unfallversicherung beim behandelnden Arzt eine schriftliche Begründung der Fortsetzung der Therapie verlangen kann.

  • Merkblatt: Rechte und Pflichten (siehe Downloads rechts)
  • Merkblatt: Rechte des Patienten bei Verweigerung der Übernahme von Physiotherapieleistungen (siehe Downloads rechts)

Verletzung der Patientenrechte

Bei Verletzung der Patientenrechte können Sie sich direkt an die Patientenstellen, beispielsweise an die Schweizerische Patientenorganisation SPO wenden:

info@spo.ch