Diplomanerkennung

Die Anerkennung des erworbenen Diploms stellt eine zentrale und erste Aufgabe vor der Tätigkeitsaufnahme dar.

Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse

Vor der Ausübung der Tätigkeit als PhysiotherapeutIn in der Schweiz müssen Sie beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) einen Antrag auf Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Diploms stellen. Das Schweizerische Rote Kreuz ist auch zuständig für die Registrierung des Diploms.

Für detaillierte Fragen wenden Sie sich bitte an das Schweizerisches Rotes Kreuz.

Anerkennung von altrechtlichen CH-Diplomen ohne SRK-Registrierung

SRK-Anerkennung von kantonalen Abschlüssen nur noch bis Ende 2019 möglich

Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit kantonalen Ausbildungsabschlüssen haben noch bis Ende 2019 Zeit, ihren Abschluss beim Schweizerischen Roten Kreuz SRK eidgenössisch anerkennen zu lassen. Eine Verlängerung des Leistungsvertrages über die Anerkennung von kantonalen Abschlüssen zwischen dem SRK und dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI ist nicht vorgesehen.

Durch das seit 2015 online abrufbare Nationale Register der Gesundheitsberufe NAREG haben die Kantone die Registrierungspflicht auf interkantonaler Ebene verankert. Demnach sind aktive Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten verpflichtet, Ihren Abschluss vom SRK anerkennen und im NAREG eintragen zu lassen. Um Ihren kantonalen Abschluss anerkennen zu lassen, wenden Sie sich bitte direkt an das SRK: anerkennung@redcross.ch. Nähere Informationen hier.

Was passiert, wenn mein Ausbildungsabschluss nicht im NAREG eingetragen ist?

Das Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer (KSK) hat die Übernahme der Kosten der erbrachten Leistungen grundsätzlich an die SRK-Anerkennung gebunden. Die Zahlungspflicht der Sozialversicherer besteht somit nur für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die beim SRK registriert und im NAREG eingetragen sind. Das Register dient insbesondere dem Schutz der Gesundheitsfachpersonen und deren Patientinnen und Patienten, indem aufsichtsrechtliche Massnahmen wirkungsvoll umgesetzt werden können. Zudem dient das NAREG als Informationsquelle für Krankenversicherer, um Ausbildungsabschlüsse zu überprüfen und die erbrachten Leistungen zu verrechnen.