Tarifanwendung: Gut zu Wissen
«Gut zu Wissen» ist eine Serie in unserem monatlichen Newsletter, die sich um die Tarifanwendung und ihre Tücken dreht. Sie behandelt Themen, die unsere Mitglieder beschäftigen und zu denen unser Tarif-Team täglich Auskunft gibt.
Teil 1: Bis zu vier Verordnungen pro Therapie, nicht pro Jahr
Teil 2: Die Verordnung zur Physiotherapie braucht bestimmte Angaben und gilt als Urkunde
Teil 3: Keine Weg- und Zeitpauschale bei Behandlung in Spital, Klinik, Alters- oder Pflegeheim
Wann darf man die Weg- und Zeitpauschale abrechnen? Wann nicht? Wie helfen private Vereinbarungen, und mit wem? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Teil 4: Tarifposition 7311 – Weniger aufwändig als gedacht!
Wann gilt eine Physiobehandlung als aufwändig? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit über die Tarifposition 7311 im Krankenversicherungsbereich abgerechnet werden kann? Hier die wichtigsten Informationen zum Thema.
Teil 5: Material korrekt abrechnen – Unterschiede KVG/UVG
Eine kurze Auffrischung zur korrekten Abrechnung von Behandlungsmaterial, der Verwendung der Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) sowie der Position 7361 in der Tarifstruktur.
Teil 6: Patient:innen bei Streitfällen mit dem Krankenversicherer unterstützen
Kommt es zu einem Streifall zwischen Krankenkasse und Versicherten, können Physiotherapeut:innen ihre Patient:innen auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Klärung aufmerksam machen.
Teil 7: Klare Voraussetzungen für die Abrechnung der lymphologischen Physiotherapie
Teil 8: MTT? So geht das!
Kostengutsprache bei Medizinischer Trainingstherapie (MTT)? Wieviele Sitzungen in welchem Zeitrahmen? Wer beaufsichtigt die MTT-Patient:innen?
Teil 9: Unfall? Aufgepasst!
Teil 10: Wissenswertes zur Physiotherapieverordnung
Teil 11: Viele Krankenkassenwechsel – eine Herausforderung für die Abrechnung
Der starke Anstieg der Prämien hat letztes Jahr besonders viele Menschen dazu bewegt, die Krankenkasse zu wechseln. Unser Tipp: Möglichst früh nachfragen.