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    Tarifanwendung: Gut zu Wissen

    «Gut zu Wissen» ist eine Serie in unserem monatlichen Newsletter, die sich um die Tarifanwendung und ihre Tücken dreht. Sie behandelt Themen, die unsere Mitglieder beschäftigen und zu denen unser Tarif-Team täglich Auskunft gibt.

    Teil 1: Bis zu vier Verordnungen pro Therapie, nicht pro Jahr 

    Zum Jahreswechsel tritt immer wieder die Frage auf, wie die Verordnungen innerhalb einer fortgesetzten Therapie gezählt werden sollten. Die möglichen vier mal neun Sitzungen werden dabei pro Therapie gezählt. Das Kalenderjahr spielt hierbei keine Rolle.
     

    Teil 2: Die Verordnung zur Physiotherapie braucht bestimmte Angaben und gilt als Urkunde 

    Unvollständige oder auch handschriftlich geänderte Verordnungen führen bei der Rechnungsprüfung durch die Krankenversicherer zu Nachfragen. Was muss eine Verordnung beinhalten und wo können Physiotherapeut:innen selbst im Formular Informationen festhalten?
     

    Teil 3: Keine Weg- und Zeitpauschale bei Behandlung in Spital, Klinik, Alters- oder Pflegeheim

    Wann darf man die Weg- und Zeitpauschale abrechnen? Wann nicht? Wie helfen private Vereinbarungen, und mit wem? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

    Teil 4: Tarifposition 7311 – Weniger aufwändig als gedacht!

    Wann gilt eine Physiobehandlung als aufwändig? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit über die Tarifposition 7311 im Krankenversicherungsbereich abgerechnet werden kann? Hier die wichtigsten Informationen zum Thema.

    Teil 5: Material korrekt abrechnen – Unterschiede KVG/UVG

    Eine kurze Auffrischung zur korrekten Abrechnung von Behandlungsmaterial, der Verwendung der Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) sowie der Position 7361 in der Tarifstruktur.

    Teil 6: Patient:innen bei Streitfällen mit dem Krankenversicherer unterstützen

    Kommt es zu einem Streifall zwischen Krankenkasse und Versicherten, können Physiotherapeut:innen ihre Patient:innen auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Klärung aufmerksam machen.

    Teil 7: Klare Voraussetzungen für die Abrechnung der lymphologischen Physiotherapie

    Um die lymphologische Physiotherapie mit Position 7311 (Krankenversicherung) beziehungsweise 7312 (Unfallversicherung) abrechnen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
     

    Teil 8: MTT? So geht das!

    Kostengutsprache bei Medizinischer Trainingstherapie (MTT)? Wieviele Sitzungen in welchem Zeitrahmen? Wer beaufsichtigt die MTT-Patient:innen?

    Teil 9: Unfall? Aufgepasst!

    Welcher Tarif gilt bei Patient:innen mit Unfallfolgen und wer ist für die Kostenübernahme zuständig? Hier die wichtigsten Informationen, damit niemand auf die Nase fällt.
     

    Teil 10: Wissenswertes zur Physiotherapieverordnung

    Wie kann Physotherapie verordnet werden, und von wem? Ein neues Merkblatt liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen.
     

    Teil 11: Viele Krankenkassenwechsel – eine Herausforderung für die Abrechnung

    Der starke Anstieg der Prämien hat letztes Jahr besonders viele Menschen dazu bewegt, die Krankenkasse zu wechseln. Unser Tipp: Möglichst früh nachfragen.

    Teil 12: Wie lange sind Physiotherapieverordnungen gültig und lassen sie sich pausieren?

    Physiotherapieverordnungen haben kein generelles Ablaufdatum. Trotzdem gibt es bei der Therapiedauer und möglichen Therapiepausen einiges zu beachten.
     

    Teil 13: Wer schreibt, der bleibt? Auskünfte, Berichte und Gutachten in der Physiotherapie

    Professionelle Auskünfte von Physiotherapeut:innen sind in verschiedenen Situationen gefragt. Wann sind die Physiotherapeut:innen auskunftspflichtig und werden sie dafür bezahlt?
     

    Teil 14: Das geht unter die Haut: Dry Needling und was dazu gehört

    Physiotherapie arbeitet mit nicht-invasiven therapeutischen Massnahmen. Einzige Ausnahme ist das Dry Needling. Wir zeigen, welche Rahmenbedingungen dafür erfüllt sein müssen.
     

    Teil 15: Paritätische Vertrauenskommission bei Uneinigkeit zwischen Krankenkassen und Physiotherapeut:innen

    Die paritätische Vertrauenskommission (PVK) tarifsuisse-Physioswiss ist zuständig für die Schlichtung von Uneinigkeiten zwischen den 43 Krankenkassen, welche durch tarifsuisse AG vertreten werden und Physiotherapeut:innen. 
     

    Teil 16: Stärkere Compliance dank Gruppentherapie (7330)

    Gruppentherapien können auf Patient:innen einen sehr motivierenden Effekt haben. 
    Insbesondere wer einen langen Leidensweg vor sich hat, profitiert vom Austausch mit 
    Menschen mit ähnlichen Beschwerden.

    Teil 17: Physiotherapeutische Langzeitbehandlung im KVG

    Langzeitbehandlung bedeutet, dass die Physiotherapie über 36 Sitzungen hinausgeht. Dafür müssen eine Langzeitverordnung und vor allem eine Kostengutsprache des Krankenversicherers vorliegen.