Tarifanwendung – «Gut zu Wissen»: Auffrischung zum Jahresstart

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Manche Fragen rund um die Tarifanwendung tauchen regelmässig zum Jahreswechsel auf. Zum Beispiel: Was erleichtert die Abrechnungen trotz vieler Krankenkassenwechsel? Und wie sollen die Verordnungen innerhalb einer fortgesetzten Therapie gezählt werden?

Die Newsletter-Reihe «Gut zu Wissen» von Physioswiss rund um die Tarifanwendung und ihre Tücken ist überaus beliebt. Die Inhalte spiegeln die wichtigsten Themen wider, die unsere Mitglieder beschäftigen und zu denen unser Tarif-Team täglich Auskunft gibt.
Passend zum Jahresanfang präsentieren wir Ihnen zwei Themen als Auffrischung. Einerseits die Krankenkassenwechsel und die Herausforderung für die Abrechnung, andererseits die Anzahl der Verordnungen pro Therapie.
Physioswiss wird die Serie «Gut zu Wissen» auch im 2024 weiterführen mit praktischen Tipps und nützlichen Informationen rund um die Tarifanwendung.
 
Gut zu Wissen Teil 11: Viele Krankenkassenwechsel – eine Herausforderung für die Abrechnung
Der starke Anstieg der Prämien hat auch letztes Jahr besonders viele Menschen dazu bewegt, die Krankenkasse zu wechseln. Wenn Sie im ersten Quartal systematisch alle Patient:innen nach einem Kassenwechsel fragen, sparen Sie sich viele unnötige Umtriebe und Rückweisungen.
 
Gut zu Wissen Teil 1:«Bis zu vier Verordnungen pro Therapie, nicht pro Jahr»
Zum Jahreswechsel tritt immer wieder die Frage auf, wie die Verordnungen innerhalb einer fortgesetzten Therapie gezählt werden sollten. Die möglichen vier mal neun Sitzungen werden dabei pro Therapie gezählt. Das Kalenderjahr spielt hierbei keine Rolle.
 
Weitere Themen aus unserer Serie «Gut zu Wissen» rund um die Tarifanwendung und ihre Tücken finden Sie hier.

 
(© Bild: Physioswiss)