Rechnungsstellungssoftware – Ist Ihre Software fit für regelkonforme Abrechnungen?

Bitte überprüfen Sie Ihre Software-Version, um eine korrekte Rechnungstellung sicherzustellen.

Seit dem 01.01.2018 sind für die Abrechnung von ambulanten physiotherapeutischen Leistungen mit den Kostenträgern zwei unterschiedliche Tarifstrukturen in Kraft: eine für die Krankenversicherung und eine (die «alte») für die Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung. Damit die Rechnungen automatisch richtig zugeordnet werden können, haben sie unterschiedliche sogenannte Tarifcodes:
  • Tarifcode 311 für Abrechnungen über die UV/MV/IV
  • Tarifcode 312 für Abrechnungen über die Krankenversicherer
Nach einer dreijährigen Übergangsfrist werden ab dem 1.1.2021 Rechnungen mit dem falschem Tarifcode durch die Kostenträger systematisch zurückgewiesen. Bitte überprüfen Sie daher Ihre Software-Version, um eine korrekte Rechnungstellung sicherzustellen.