Tarifverhandlungen haben gestartet

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Physioswiss will zusammen mit den Tarifpartnern im Bereich des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) einen neuen Physiotherapietarif für den Unfallbereich erarbeiten.

Die Tarifstruktur im Bereich des UVGs ist seit 1997 in Kraft. Kein Wunder, bildet die Struktur nicht mehr die aktuellen Gegebenheiten in der physiotherapeutischen Praxis ab. Darüber sind sich die Tarifpartner Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK), Invalidenversicherung (IV), die Spitäler der Schweiz (H+) und Physioswiss einig. Daher legten sie im ersten Halbjahr den Grundstein für den Start neuer Tarifverhandlungen und halten dies in einer gemeinsam unterzeichneten Projektvereinbarung fest.
 
Startschuss ist im September
Die Tarifpartner fokussieren sich bei der Ausarbeitung der neuen Tarifstruktur insbesondere auf eine korrekte und eindeutige Abbildung der erbrachten Leistungen. Auch bisher noch nicht abrechenbare Leistungen sollen integriert werden. Physioswiss setzt sich zudem dafür ein, dass die neue Struktur auf den tatsächlichen Kosten- und Leistungsdaten basiert, um die Realität in der Praxis möglichst nahe abzubilden. Der Aufbau des Tarifs soll – falls nötig – künftig einfach und zeitnah angepasst werden können.
 
Physioswiss sowie Ihr Regional- oder Kantonalverband werden Sie über den Verlauf der Verhandlungen auf dem Laufenden halten. Antworten auf die wichtigsten Fragen geben wir Ihnen aber gerne bereits heute:
 
Wird der Taxpunktwert erhöht?
Der gesamte Tarif wird neu verhandelt. Dazu gehören sowohl die Tarifstruktur als auch der Taxpunktwert. Eine adäquate Abgeltung lässt sich in diesem Fall nicht nur über eine Taxpunktwerterhöhung erzielen, sondern auch durch eine grössere Taxpunktmenge für die einzelnen Positionen. Welche Lösung hier angestrebt wird, zeigt sich im Verlauf der Verhandlungen.
 
Verdienen die Physiotherapeut:innen mit der neuen Struktur mehr Geld?
Ziel ist es, eine angemessene Entschädigung für die physiotherapeutische Leistung zu verhandeln. Wie hoch sie genau ausfallen wird, ist Verhandlungssache. Eine Erhöhung ist jedoch das Kernanliegen von Physioswiss. Alle Verhandlungspartner haben sich darauf geeinigt, dass die Entschädigung auf den tatsächlichen Kostendaten beruhen und somit die Realität möglichst genau abbilden soll.
 
Ab wann soll ein neuer Tarif gelten?
Die Verhandlungen sollten Ende 2023 abgeschlossen und der neue Tarif Ende 2024 eingeführt werden – ein ehrgeiziger Zeitplan. Doch Physioswiss steht dafür ein, ihn einzuhalten. Die Physiotherapeut:innen haben lange genug auf einen angemessenen Tarif gewartet.
 
Gibt es auch im Bereich der Krankenversicherung eine neue Struktur?
Prioritär konzentriert Physioswiss seine Ressourcen zur Zeit auf die Verhandlungen mit der MTK. Grundsätzlich steht jedoch auch im Bereich des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) eine Revision des Tarifs an.
 
Was passiert jetzt konkret?
Als erster Schritt sammelt Physioswiss mit der Studie «LeDa» (Leistungsdaten) aktuelle Daten, die als Berechnungsgrundlage für eine neue Tarifstruktur dienen. Zudem beginnen verschiedene Arbeitsgruppen im September damit, die unterschiedlichen Bestandteile des neuen Tarifs mit den Tarifpartnern gemeinsam zu erarbeiten. Physioswiss wird über die gesamte Verhandlungsdauer von einer Begleitgruppe aus Expert:innen verschiedener Physiotherapiebereiche begleitet, um die aktuelle Sicht und Situation aus der physiotherapeutischen Praxis einzubringen. Die Begleitgruppe hat ihre Arbeit bereits aufgenommen.
 
(© Bild: Robert Daly – iStock)