SASIS-Info: Neue Regelung für die Vergabe von K-Nummern

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Die SASIS AG hat Physioswiss informiert, wie die Vergabe von Kontroll-Nummern neu geregelt ist. Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu finden Sie in einem «FAQ».

Im Juli 2023 informierte die SASIS AG, ein Tochterunternehmen von santésuisse,  Physioswiss, dass sie ab 1. Juli 2023 keine Kontroll-Nummern (K-Nummern) mehr erteilt für Physiotherapeut:innen, welche noch nicht über eine zweijährige Berufserfahrung verfügen. Sie vergibt auch keine provisorischen K-Nummern mehr an Physiotherapeut:innen, die sich im SRK-Anerkennungsverfahren befinden und über einen Teilentscheid verfügen.
Bereits erteilte K-Nummern an die erwähnten Personengruppen bleiben jedoch bestehen. Arbeitgeber können nach Erfüllung der zweijährigen praktischen Tätigkeit eine kantonale Bestätigung nachreichen, worauf die SASIS eine bereits erteilte K-Nummer kostenlos mutiert.
 
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Physioswiss Sie im März 2023 via Quickinfo (E-Mail) wie folgt informiert hat:
Die K-Nummern der SASIS werden seit vielen Jahren an Personen erteilt, die in einem Anstellungsverhältnis tätig sind. Mit dieser Nummer wurde bis anhin die Zulassung von Therapeut:innen zur Tätigkeit zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bestätigt. Inzwischen ist diese Nummer aber hinfällig, da die Zulassung und Kontrolle seit Anfang 2022 durch die Kantone erfolgen. Physioswiss empfiehlt deshalb, auf die Verwendung der K-Nummer zu verzichten. Weitere Erläuterungen zu dieser Empfehlung finden Sie im Dokument «Frequently Asked Questions (FAQ)».
 
(© Bild: Physioswiss)