Medienmitteilung: Physioswiss reicht Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein

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Das BAG bereitete für den Bundesrat in Absprache mit den Krankenversicherern eine überarbeitete Version der veralteten Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen vor. Der Bundesrat schickte diese Mitte August 2023 in die Vernehmlassung. Die vorgeschlagene Version der Tarifstruktur ist weder gesetzeskonform noch sachgerecht. Deshalb hat der Schweizer Physiotherapie Verband Physioswiss diese Woche bei Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider eine Aufsichtsbeschwerde gegen das BAG eingereicht.

Mit der Medienmitteilung vom 16. August 2023 kündigte der Bundesrat an, er gedenke gestützt auf seine subsidiäre Kompetenz gemäss Art. 43 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) die Tarifstruktur für die ambulante Physiotherapie auf den 1. Januar 2025 anzupassen. Mit Eingabe vom 28. Dezember 2023 hat Physioswiss eine Aufsichtsbeschwerde bei Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, aktuelle Vorsteherin des Eidgenössischen Justizdepartementes EJPD und baldige Vorsteherin des Eidgenössischen Departement des Inneren EDI, gegen das BAG eigereicht. 


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(© Bild: robertdering – AdobeStock)