Elektronische Rechnungsstellung mit der IV

230216_Rechnung_momius_AdobeStock_291254687.jpeg

Wussten Sie, dass alle von der Invalidenversicherung (IV) zurückerstatteten Leistungen elektronisch in Rechnung gestellt werden können?

Um die von der IV zurückerstatteten Leistungen elektronisch zu fakturieren, kann die gleiche Software verwendet werden, die bereits für die Abrechnung mit Krankenkassen und Unfallversicherern eingesetzt wird.
Die Rückerstattung der Rechnungen für individuelle IV-Leistungen, wie zum Beispiel die Physiotherapie, wird durch die zentrale Ausgleichsstelle ZAS in Genf besorgt. Einer der Vorteile: Elektronische Rechnungen werden schneller durch die kantonalen IV-Stellen überprüft und zur Auszahlung durch die ZAS freigegeben.
Alle Informationen zur Umstellung auf E-Rechnungen finden Sie im Flyer der zentralen Ausgleichsstelle ZAS.
 

(© Bild: momius – AdobeStock)