Neues Datenschutzrecht ab 1. September 2023

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Per 1. September 2023 wird das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft treten, welches auch für den Betrieb in den Physiotherapiepraxen gilt. Physioswiss wird für die Umsetzung in den Praxen Mustervorlagen zur Verfügung stellen.

Mit der Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) und den entsprechenden Verordnungen wird der Schutz der persönlichen Daten verbessert. Dadurch ändern sich ab Herbst 2023 wichtige Bestimmungen über die Bearbeitung von Personendaten. Damit wird auf die technologische Entwicklung eingegangen, die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten gestärkt sowie die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten erhöht. Unternehmen müssen in Zukunft verschärfte Regeln beachten und verschiedene Anpassungen im Umgang mit Personendaten bis zum Inkrafttreten am 1. September 2023 vornehmen. Es gibt keine Übergangsfrist.

Auswirkungen auf die Physiotherapie – zeitnahe Information an Mitglieder

Das revidierte Datenschutzgesetz gilt auch für den Betrieb von Physiotherapiepraxen. Physioswiss arbeitet zurzeit die notwendigen Vorlagen für die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts in der Physiotherapie beziehungsweise in den Physiotherapiepraxen auf. Wir werden unsere Mitglieder zeitnahe über die Details informieren und auch entsprechende Mustervorlagen zur Verfügung stellen.
 

(© Bild: piranka – iStock)