Tarifanwendung – Gut zu wissen – Teil 11: Viele Krankenkassenwechsel – eine Herausforderung für die Abrechnung

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Der starke Anstieg der Prämien hat letztes Jahr besonders viele Menschen dazu bewegt, die Krankenkasse zu wechseln. Unser Tipp: Möglichst früh nachfragen.

Ende 2022 hat ungefähr jede vierte erwachsene Person die Krankenkasse gewechselt. Wenn Sie im ersten Quartal systematisch alle Patient:innen nach einem Kassenwechsel fragen, sparen Sie sich viele unnötige Umtriebe und Rückweisungen.

Es gibt keine Verpflichtung, jeweils Ende Dezember Teilrechnungen für alle laufenden physiotherapeutischen Behandlungen zu stellen. Kommen die Patient:innen im neuen Jahr aber weiterhin, so ist es möglich, dass sie inzwischen die Krankenkasse gewechselt haben. Fragen Sie deshalb alle Patient:innen, die ihre Behandlung im Jahr 2023 bei Ihnen fortsetzen, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind. Falls ein Wechsel stattgefunden hat, müssen die Sitzungen, die das Jahr 2022 betreffen, der «alten» Krankenkasse in Rechnung gestellt werden und die Sitzungen, die ab dem 1. Januar 2023 durchgeführt wurden, der «neuen» Krankenkasse.

Weitere Teile aus unserer Serie «Gut zu Wissen» rund um die Tarifanwendung und ihre Tücken finden Sie hier.


(© Bild: Physioswiss)