Rechnungsstellung – Ist Ihre Software fit für regelkonforme Abrechnungen?

Bitte überprüfen Sie Ihre Software-Version, um eine korrekte Rechnungstellung sicherzustellen.

Seit dem 01.01.2018 sind für die Abrechnung von ambulanten physiotherapeutischen Leistungen mit den Kostenträgern zwei unterschiedliche Tarifstrukturen in Kraft: eine für die Krankenversicherung und eine (die «alte») für die Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung. Damit die Rechnungen automatisch richtig zugeordnet werden können, haben sie unterschiedliche sogenannte Tarifcodes:
  • Tarifcode 311 für Abrechnungen über die UV/MV/IV
  • Tarifcode 312 für Abrechnungen über die Krankenversicherer
Nach einer dreijährigen Übergangsfrist werden ab dem 01.01.2021 Rechnungen mit dem falschem Tarifcode durch die Kostenträger systematisch zurückgewiesen. Bitte überprüfen Sie daher Ihre Software-Version, um eine korrekte Rechnungstellung sicherzustellen.
 

Veraltetes pdf-Formular Physioswiss muss durch eine webbasierte Lösung/Software ersetzt werden

Sollten Sie Ihre Rechnungen immer noch mit dem veralteten pdf-Formular erstellen, dann müssen Sie dies durch eine elektronische Lösung ersetzen. Zu diesem Zweck haben wir unsere Liste «Software- und webbasierte Lösungen für Physiotherapeut:innen» aktualisiert.
Angesichts der unterschiedlichen Bedürfnisse der Physiotherapie haben wir bewusst darauf verzichtet, Empfehlungen auszusprechen oder die aufgelisteten Produkte sowie die Service-Leistungen der Hersteller zu bewerten. Für die aufgelisteten Lösungen übernimmt Physioswiss keine Gewähr. 
 
Darin finden Sie eine breite Auswahl von Anbietern und Produkten, von der schlichten Einsteiger-Lösung für die Rechnungsstellung bis zur ausgeklügelten Praxis­führungssoftware. Vergleichen Sie die Lösungen, hören Sie sich bei Kolleginnen um und holen Sie sich zum Vergleich verschiedene Offerten ein.
 
Die Suva bietet eine einfache webbasierte Softwarelösung an. Hier geht es zu diesem News Beitrag.