Patient:innen erhalten ab dem 1. Januar eine Rechnungskopie

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Im Rahmen der Umsetzung der Kostendämpfungsmassnahmen – Paket 1a wird auf den 1. Januar 2022 die Massnahme «Übermittlung der Rechnungskopie» an die versicherte Person in Kraft treten.

Bei Verstössen gegen die gesetzlich vorgeschriebe­nen Rechnungsstellung (z.B. bei unterlassener Übermittlung der Rechnungskopien an die versicherten Personen) bestehen neu Sanktionsmöglichkeiten (Verwarnung, Bussen). Der Bundesrat erhofft sich mit dieser Massnahme eine bessere Rechnungs­kontrolle zu gewährleisten.
Konkret heisst das für Physiotherapeut:innen: Bei elektronischer Zustellung der Rechnung an den Versicherer (Tiers payant) müssen sie den Patient:innen immer und unaufgefordert eine Kopie der Rechnung zustellen. Die Übermittlung der Rechnung an die versicherte Person kann auch elektronisch erfolgen.
Nicht betroffen von dieser Gesetzesänderung ist die Rechnungsstellung im System des Tiers garant. Dort geht die Rechnung immer zuerst an die versicherte Person.
Der verpflichtende Versand der Rechnungskopie an die versicherte Person gilt auch im Bereich der Invalidenversicherung.
Zahlreiche Anbieter von Lösungen für die Rechnungsstellung haben ihre Produkte bereits auf die neue Verpflichtung zur datenschutzkonformen Zustellung einer Rechnungskopie angepasst. Praxisinhaber:innen sind jedoch dafür zuständig, die benötigten Informationen bereit­zustellen (beispielweise die E-Mailadresse oder die Einwilligung der versicherten Person).
Die genauen Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe sind bisher noch nicht festgelegt; Physioswiss wird Sie auf dem Laufenden halten.