Neues Merkblatt: Fragen und Antworten zur Rechnungskopie für Patient:innen

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Seit Jahresbeginn kann der fehlende Versand einer Rechnungskopie an Patient:innen sanktioniert werden. Unser neuestes Merkblatt beantwortet elf Fragen zu diesem Thema.

Leistungserbringer wie Physiotherapeut:innen müssen Patient:innen immer eine Rechnungskopie übermitteln. Diese Verpflichtung galt bisher auf Verordnungsebene (Art. 59 Abs. 4 KVV) und ist seit dem 1. Januar 2022 in Art 42 Abs. 3 KVG noch verbindlicher festgehalten. Darüber haben wir bereits berichtet. Die Handhabung dieser Rechnungskopien sorgt jedoch für Unklarheit. Das zeigen die vielen verschiedenen Anfragen, die uns diesbezüglich erreichen. Aus diesem Grund haben wir ein neues Merkblatt erstellt. Welche Ausnahmen gibt es? Ist die elektronische Übermittlung ebenfalls erlaubt? Darf das Porto verrechnet werden? Auf insgesamt elf Fragen liefert das Merkblatt «Fragen und Antworten zur Rechnungskopie für Patient:innen» (Musterbriefe und Vorlagen: «Merkblatt_FAQ_Rechnungskopie») Antworten und hilft bei Unklarheiten weiter.
(© Bild: Momius – AdobeStock)