Pilotprojekt «Qualitätsmanagement»

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Physiotherapeut:innen werden in Zukunft Qualitätsnachweise erbringen müssen, um weiter über die Krankenkassen (OKP) abrechnen zu können. Physioswiss hat sich darauf mit einem Pilotprojekt vorbereitet

Seit der Revision des Artikels 58 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sind alle Leistungserbringer verpflichtet, regelmässige Qualitätsnachweise zu erbringen. Aktuell verhandelt Physioswiss mit den Krankenkassen gesamtschweizerisch geltende Qualitätsverträge aus. Um für die anschliessende Erhebung der Qualitätsnachweise vorbereitet zu sein, hat Physioswiss im Frühling 2021 ein Pilotprojekt zur elektronischen Erfassung von Qualitätsnachweisen durchgeführt. Die Ergebnisse finden Sie hier. Wir möchten auf diesem Weg auch noch einmal allen Teilnehmenden für ihre Mitwirkung danken!