Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage für die ganze Schweiz ausgerufen.

Sie gilt ab dem 17. März 00.00 Uhr bis am 19. April.

16.03.2020. Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage für die ganze Schweiz ausgerufen. Sie gilt ab dem 17. März 00.00 Uhr bis am 19. April. Von den Schliessungen NICHT betroffen sind die Physiotherapiepraxen. Auf nicht notwendige Therapien ist zu verzichten. Es gelten die bisherigen Sicherheitsbestimmungen (Hygiene, Distanzregel etc.). Weitere Informationen folgen.