14. März 2020 - Neue Informationen «Corona-Virus»

Veröffentlicht: Dienstag, 3. März 2020

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Der Bundesrat hat heute weitere einschneidende Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus beschlossen. Angesichts der aktuellen Situation hat Physioswiss beschlossen, eine interne Task Force zu bilden, die sich dem Coronavirus widmet. Ziel ist es, dass wir Sie in den kommenden Wochen mit spezifischen Informationen für den Bereich der Physiotherapie unterstützen können.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Der Bundesrat hat heute am 13. März über weitere grundlegende Cornavirus-Massnahmen informiert. Sie sind einschneidend. Hier das Wichtigste in Kürze:

  • An Schulen, Hochschulen und anderen Ausbildungsstätten darf bis am 4. April vor Ort kein Unterricht stattfinden. Davon betroffen sind auch Ausbildungsstätten der Physiotherapie und natürlich alle Eltern von kleinen und schulpflichtigen Kindern.
  • Für Grundschulen können die Kantone Betreuungsangebote vorsehen, um möglichst zu verhindern, dass die Kinder von ihren Grosseltern betreut werden. Ebenfalls obliegt es den Kantonen, z.B. auch die Schliessung von Kinderbetreuungsstätten zu verordnen.
  • Der Bundesrat empfiehlt, den öffentlichen Verkehr zu meiden. Besonders Personen über 65 Jahre und wer Symptome zeigt, soll ihn nicht benutzen.
  • Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen werden verboten. Betroffen sind auch Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Schwimmbäder oder Skigebiete. Die Kantone können Ausnahmen gewähren. In Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten.
  • Es werden 10 Milliarden Franken als Kurzarbeitsentschädigung und wirtschaftliche Soforthilfe gesprochen. Auch Veranstalter von Sport- und Kulturanlässen bekommen finanzielle Hilfe.

Die Taskforce von physioswiss wird die getroffenen Massnahmen des Bundes noch eingehend darauf prüfen, welche spezifischen Auswirkungen sie auf die Physiotherapie in der Schweiz haben. 

Für kantonale Massnahmen verweisen wir auf die Kommunikation der entsprechenden kantonalen Behörden ((SRF Link-Sammlung)). Physiorelevante Informationen stellen wir so schnell wie möglich auf der Webseite von physioswiss bereit (Q&A)

Wirtschaftliche Folgen

Insgesamt stellt der Bundesrat mit seinem jüngsten Entscheid für die Wirtschaftshilfe bis zu 10 Milliarden Franken aus verschiedenen Kassen zur Verfügung. Für die Kurzarbeitsentschädigung können bei der Arbeitslosenversicherung bis zu 8 Milliarden Franken beansprucht werden. Den KMU mit finanziellen Engpässen sollen ab sofort bis zu 580 Millionen Franken an verbürgten Bankkrediten zur Verfügung stehen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO informiert ferner in der Broschüre «Pandemie und Betriebe» über Regelungen betreffend Kurzarbeit, Entschädigungen bei Betriebsschliessungen, Lohnfortzahlungen und Weiteres im Thema «Corona-Virus».

Hier der Link zum SECO

Kurzarbeit – wann und für wen?

Kurzarbeit bedeutet die durch den Arbeitgeber – im Einverständnis mit den betroffenen Arbeitnehmenden – angeordnete vorübergehende Reduktion der vertraglichen Arbeitszeit. Durch die Kurzarbeitsentschädigung wird ein anrechenbarer Arbeitsausfall angemessen entschädigt. Eine Kurzarbeitsentschädigung kann bei zwei unterschiedlichen Situationen beantragt werden:

  1. Bei einer behördlichen Anordnung (z.B. Schliessung Altersheime, Abriegelung Städte)
  2. Falls wirtschaftliche Gründe unvermeidbar sind (Nachfrage- und Umsatzrückgang)

Detaillierte Infos dazu finden Sie hier.

Pandemieplan – das Handbuch für Ihre Vorbereitung 

Das BAG hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Influenza und dem SECO ein „Handbuch für die betriebliche Vorbereitung" erarbeitet, das Unternehmen und Verwaltungen als Arbeitsgrundlage dienen soll, um ihre aktuelle Situation zu beurteilen und geeignete Vorbereitungen zu treffen. Die Vorbereitungspläne verfolgen hauptsächlich zwei Ziele: Die Aufrechterhaltung der betrieblichen Infrastruktur, damit die wichtigsten Geschäftsprozesse gewährleistet werden können, sowie die Minimierung des Infektionsrisikos am Arbeitsplatz (organisatorische und materielle Planung).
((Link))

Viruspositiver Patient – wie weiter in der Physiotherapiepraxis?

Nicht jeder Grippe-Patient ist mit dem Coronavirus angesteckt. Das Coronavirus kann nur von einem Labor festgestellt werden. Ein positiver Laborbefund wird innerhalb von maximal zwei Stunden der Kantonsärztin oder dem Kantonsarzt gemeldet. Diese werden anschliessend die betroffenen Patienten und deren Kontaktpersonen mit konkreten Massnahmen instruieren.

Behandlung von Patienten aus der Risikogruppe mit Schutzmaske?

Schutzmasken sollen gemäss dem BAG nur Patienten tragen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Das Tragen von Schutzmasken wird den Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten nicht empfohlen, auch nicht für die Behandlung von Patienten aus der Gruppe der besonders gefährdeten Personen (Alter über 65, Diabetes, Krebs u.a.). Schutzmasken sind aktuell schwierig erhältlich. Der Bund hat seine Bestände geöffnet und den Kantonen zur Verteilung übergeben.  
Für die behandelnden Personen gelten in jedem Fall die bekannten, allgemeinen Hygiene-Schutzmassnahmen des BAG. Wir bitten Sie dringend, diese anzuwenden.

Informationsplakat für Ihre Praxis

Physioswiss stellt Ihnen ein Informationsplakat für Ihre Patientinnen und Patienten in der Praxis zur Verfügung. Das Plakat kann im Format A4 oder A3 ausgedruckt werden.

((PDF Plakat))