Vertragsbeitritt Tarifvertrag tarifsuisse

Die seit dem 1. Januar 2018 seitens Bundesrat festgesetzte Tarifstruktur für KVG hat folgende Anpassungen im Zusammenhang mit administrativen Abläufen zur Folge:

  • Sowohl mit HSK/CSS, als auch mit tarifsuisse wurden seitens Physioswiss neue rechtsgültige Tarifverträge unterzeichnet.
  • Um mit tarifsuisse angeschlossenen Krankenkassen weiterhin lückenlos abrechnen zu können, müssen sämtliche Leistungserbringer zwingend eine neue Beitrittserklärung zum Tarifvertrag mit tarifsuisse unterschreiben und an tarifsuisse retournieren.
  • Im Zusammenhang mit dem Tarifbeitritt HSK/CSS müssen keine zusätzlichen Vorkehrungen getroffen werden, sofern Sie dem bisher gültigen Tarifbeitritt HSK/CSS beigetreten sind. Dieser wird stillschweigend auch für die neu gültige Tarifstruktur KVG übernommen. Sind Sie noch nicht beigetreten? Dann melden Sie sich mit Ihrem Login auf unserer Website an. In der Mitgliederverwaltung unter der Rubrik «Tarifvertrag» haben Sie die Möglichkeit, sich dem HSK/CSS Vertrag online anzuschliessen.

Was ist zu tun:

Vertragsbeitritt Tarifvertrag tarifsuisse, gültig rückwirkend per 1.1.2018:

  • Die Mitglieder von Physioswiss treten diesem Vertrag durch schriftliche Erklärung direkt an tarifsuisse (mit Kopie an info@physioswiss.ch) bei. Sie verwenden hierfür ausschliesslich die offizielle Beitrittserklärung (Anhang).
  • Hat ein Leistungserbringer mehrere aktive ZSR-Nummern, muss er mit jeder Nummer dem Vertrag beitreten und die entsprechende Anzahl Beitrittserklärungen unterschrieben einreichen.
  • Erfolgt der Vertragsbeitritt bis spätestens am 31. Mai 2018, gilt der Beitritt rückwirkend per 1. Januar 2018.
  • Erfolgt der Vertragsbeitritt später, kann dies eine Abrechnungslücke zur Folge haben.  Es gilt das Zugangsprinzip, massgebend ist das Datum des Eingangs der Beitrittserklärung.
  • Die Frist für den Rücktritt von diesem Vertrag beträgt 6 Monate und ist jeweils per Ende jedes Jahres möglich, erstmals per 31. Dezember 2018. Der Rücktritt erfolgt gegenüber tarifsuisse (mit Kopie an Physioswiss). Der Rücktritt ist schriftlich mittels offizieller Rücktrittserklärung unter Mitteilung der ZSR-Nummer zu erklären.