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Gesundheitspolitik
Teilrevision Lohnsystem Kanton Zürich

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hatte 2007 beschlossen, verschiedene Funktionen im Gesundheitsbereich anhand einer Funktionsanalyse neu zu bewerten. Die neue Bildungssystematik sollte dabei gebührend berücksichtigt werden (FH- statt HF-Abschluss).
Der Regierungsratsbeschluss vom 2.12.2009 sieht nun vor, dass PhysiotherapeutInnen mit einem FH-Abschluss neu wie folgt eingereiht werden sollen:
Funktion bisher neu
Grundfunktion PT FH LK 14 LK 16
PT mit besonderen Aufgaben LK 15/16  LK 17/18
Neu: Physiotherapiewissenschafterin - LK 19/20
Neu: Leitung Fachentwicklung Physiotherapie - LK 21
Leitungsfunktionen, Einreihung  je nach Anzahl MA   LK 16-21 LK 17-21

Die in der Vernehmlassungsantwort von physio zürich-glarus gerügten Punkte, wie zu tiefe Bewertung der PhysiotherapeutInnen bei den einzelnen Kriterien, sowie die inakzeptable Stauchung der gesamten Funktionskette um 2 Lohnklassen wurden in keiner Weise berücksichtigt. Der Regierungsratsbeschluss entspricht vollumfänglich dem Vernehmlassungsentwurf.

Vernehmlassungsantwort von physio zürich-glarus

Regierungsratsbeschluss

Der aktuelle Stand der Umsetzung

Gemäss einer Umfrage in den verschiedenen Kliniken/Betrieben im Kantonsgebiet haben gewisse Betriebe den Regierungsratsbeschluss per 1.7.2010 umgesetzt, einige sind an der Umsetzung und wieder andere Betriebe setzen den Regierungsratsbeschluss nicht um.
Wir bleiben auf verschiedenen Ebenen dran und halten euch über die Entwicklungen auf dem Laufenden.

Stand Umsetzung Dezember 2010

Stand der Lohnklagen (Stadt Zürich)

Die KOG (Koordination TrägerInnen Gleichstellungsfragen) bearbeitet noch immer drei Baustellen betreffend der Lohngleichheitsklagen in der Stadt Zürich:


Lohnnachzahlungen

Besoldungsrevision 2000

Neues Städtisches Lohnsystem.


Lohnnachzahlungen:

Forderung
Die Nachzahlung der Lohneinbussen durch Lohndiskriminierung vor der Umsetzung der städtischen Besoldungsrevision 2002. 

Stand der Dinge

Das Bundesgericht hat Ende 2008 entschieden, dass das Gesundheitspersonal vor der städtischen Besoldungsrevision 2002 um zwei Lohnklassen diskriminiert wurde. Ende November 2008 musste die Stadt an Pflegefachleute, Ergo- und PhysiotherapeutInnen Nachzahlungen in der Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags leisten.


Beim Gemeinderat wurde eine Motion angenommen, die Nachzahlungen für alle Beschäftigten der betroffenen Berufsgruppen fordert, die diskriminierend entlöhnt wurden. Nachdem die Stadt den typischen Frauenberufen aus dem Gesundheitsbereich jahrzehntelang diskriminierende und somit widerrechtliche Löhne bezahlt hat, wäre es äusserst unfair, wenn nur diejenigen berücksichtigt würden, welche die Forderung aktiv geltend gemacht haben. Der Kanton Zürich hat damals, nach den Urteilen des Verwaltungsgerichts von 2001, auch allen Angehörigen der Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich Nachzahlungen geleistet, unabhängig davon, ob sie geklagt oder betrieben hatten. Die KOG wird diese Motion weiter verfolgen.


Besoldungsrevision 2000:
- Überleitung ins neue Besoldungssystem am 1.7.2002

Forderung
Eine rückwirkende Heranführung auf 100% des Lohnbandes bei der Überführung SBR 2000 mit Erfahrung.

Stand der Dinge

Die Bundesgerichtsurteile für die Musterrekurse sehen wie folgt aus:
Die Überleitung auf 95 % ist keine Diskriminierung, wenn sie mindestens dem alten, nicht diskriminierenden Lohn entspricht. Die Überleitungen 2002 müssen wiederholt werden, da diese auf dem Lohn vor dem Bundesgerichtsentscheid der Baustelle 1 basieren. Allfällige Differenzen müssen behoben werden.
Die Stadt muss nun die Überführung überprüfen. Falls es zu einer Lohnsteigerung kommt, muss die Stadt Nachzahlungen und Verzugszinsen leisten für all diejenigen, welche die Verjährung unterbrochen haben. Vor den Herbstferien wird die Stadt eine Mitteilung verschicken mit dem korrigierten Lohn und einer anfechtbaren Verfügung.


Neues Städtisches Lohnsystem (SLS):
- Überleitung ins neue Besoldungssystem am 1.7.2007

Forderung
Überführung auf der Basis von 100% nach dem bisherigen Lohnsystem SBR 2000.

Stand der Dinge
Die Verfügungen über die neue Positionierung im teilrevidierten Lohnsystem wurde per 1.7.2007 den städtischen Angestellten zugestellt. Die Lohndiskriminierung aus dem bestehenden Lohnsystem wurde somit wieder in das neue Lohnsystem überführt. Alle Physiotherapeut/innen die mit der Überführung nicht einverstanden waren, konnten eine Einsprache gegen die Verfügung erheben.

Nationale und allgemeine Themen

Informationen über nationale Gesundheitspolitik, unsere Partner im Gesundheitswesen sowie über Kosten und gesetzliche Grundlagen finden Sie auf den Webseiten des Dachverbandes.

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