Die KOG (Koordination TrägerInnen Gleichstellungsfragen) bearbeitet noch immer drei Baustellen betreffend der Lohngleichheitsklagen in der Stadt Zürich:

 | Lohnnachzahlungen |

 | Besoldungsrevision 2000 |

 | Neues Städtisches Lohnsystem. |
Lohnnachzahlungen:
Forderung
Die Nachzahlung der Lohneinbussen durch Lohndiskriminierung vor der Umsetzung der städtischen Besoldungsrevision 2002.
Stand der Dinge
Das Bundesgericht hat Ende 2008 entschieden, dass das Gesundheitspersonal vor der städtischen Besoldungsrevision 2002 um zwei Lohnklassen diskriminiert wurde. Ende November 2008 musste die Stadt an Pflegefachleute, Ergo- und PhysiotherapeutInnen Nachzahlungen in der Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags leisten.
Beim Gemeinderat wurde eine Motion angenommen, die Nachzahlungen für alle Beschäftigten der betroffenen Berufsgruppen fordert, die diskriminierend entlöhnt wurden. Nachdem die Stadt den typischen Frauenberufen aus dem Gesundheitsbereich jahrzehntelang diskriminierende und somit widerrechtliche Löhne bezahlt hat, wäre es äusserst unfair, wenn nur diejenigen berücksichtigt würden, welche die Forderung aktiv geltend gemacht haben. Der Kanton Zürich hat damals, nach den Urteilen des Verwaltungsgerichts von 2001, auch allen Angehörigen der Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich Nachzahlungen geleistet, unabhängig davon, ob sie geklagt oder betrieben hatten. Die KOG wird diese Motion weiter verfolgen.
Besoldungsrevision 2000:
- Überleitung ins neue Besoldungssystem am 1.7.2002
Forderung
Eine rückwirkende Heranführung auf 100% des Lohnbandes bei der Überführung SBR 2000 mit Erfahrung.
Stand der Dinge
Die Bundesgerichtsurteile für die Musterrekurse sehen wie folgt aus:
Die Überleitung auf 95 % ist keine Diskriminierung, wenn sie mindestens dem alten, nicht diskriminierenden Lohn entspricht. Die Überleitungen 2002 müssen wiederholt werden, da diese auf dem Lohn vor dem Bundesgerichtsentscheid der Baustelle 1 basieren. Allfällige Differenzen müssen behoben werden.
Die Stadt muss nun die Überführung überprüfen. Falls es zu einer Lohnsteigerung kommt, muss die Stadt Nachzahlungen und Verzugszinsen leisten für all diejenigen, welche die Verjährung unterbrochen haben. Vor den Herbstferien wird die Stadt eine Mitteilung verschicken mit dem korrigierten Lohn und einer anfechtbaren Verfügung.
Neues Städtisches Lohnsystem (SLS):
- Überleitung ins neue Besoldungssystem am 1.7.2007
Forderung
Überführung auf der Basis von 100% nach dem bisherigen Lohnsystem SBR 2000.
Stand der Dinge
Die Verfügungen über die neue Positionierung im teilrevidierten Lohnsystem wurde per 1.7.2007 den städtischen Angestellten zugestellt. Die Lohndiskriminierung aus dem bestehenden Lohnsystem wurde somit wieder in das neue Lohnsystem überführt. Alle Physiotherapeut/innen die mit der Überführung nicht einverstanden waren, konnten eine Einsprache gegen die Verfügung erheben.