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Willkommen auf der Homepage des Physiotherapie Verbandes Zentralschweiz!
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Artikel 32 KVG - keine generelle Rechtfertigung für die Ablehnung von Pflichtleistungen
Der Verweis auf Artikel mit der Pflicht der Erbringung des
Wirksamkeitsnachweises der Therapiemethode durch den Leistungserbringer
berechtigt nicht generell zur Ablehnung der Kostenübernahmen im Therapiealltag.
Ein Gerichtsurteil aus dem Jahre 1997 (BGE) beschloss, dass der Nachweis der
Wirksamkeit ausschlisslich unter Alltagsbedingungen dargelegt werden muss. Eine
Outcome-Messung wäre diesbezüglich ausreichend.
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Bitte e-Mail Adressen kontrollieren bzw. angeben
Immer noch versenden wir vielen Mitgliedern Briefe, Newsletter und
andere Informationen per Post. Dies verursacht hohe Kosten, ist
aufwendiger und die Kommunikation ist langsamer. Wir bitten alle Mitglieder welche eine Email Adresse haben, und unsere Infos noch per Post bekommen, uns diese mitzuteilen.
Vielen Dank!
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