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Artikel 32 KVG - keine generelle Rechtfertigung für die Ablehnung von Pflichtleistungen

Der Verweis auf Artikel mit der Pflicht der Erbringung des Wirksamkeitsnachweises der Therapiemethode durch den Leistungserbringer berechtigt nicht generell zur Ablehnung der Kostenübernahmen im Therapiealltag. Ein Gerichtsurteil aus dem Jahre 1997 (BGE) beschloss, dass der Nachweis der Wirksamkeit ausschlisslich unter Alltagsbedingungen dargelegt werden muss. Eine Outcome-Messung wäre diesbezüglich ausreichend.

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