In den Statuten von physioswiss, Art. 5, ist definiert, dass Mitglieder über eine von physioswiss anerkannte und den kantonalen sowie eidgenössischen gesetzlichen Vorschriften entsprechende Ausbildung verfügen müssen bzw. an einer anerkannten Schule für Physiotherapie in Ausbildung stehen. Dazu muss einer der folgenden Punkte erfüllt sein:

 | Sie sind Inhaberin oder Inhaber eines Schweizer Diploms |

 | Als ausländische PhysiotherapeutIn sind Sie im Besitz einer Bestätigung des Schweizerischen Roten Kreuzes SRK, Bern, über die Gleichwertigkeit des Diploms |

 | Studierende eines Bachelor-Studiengangs für Physiotherapie an der Fachhochschule in der Schweiz |
Falls Sie noch keine dieser Bedingungen erfüllen, informieren Sie sich beim
Schweizerischen Roten Kreuz
Abteilung Berufsbildung
Werkstrasse 18
3084 Wabern
Telefon 0900 733 276
Mo-Fr, 8h - 12h
(CHF 2.50 pro Minute. Die ersten 90 Sekunden sind kostenlos.)
über die Formalitäten der SRK-Registrierung.