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Die Mitgliederkategorien im Detail
Mit Ausnahme der Gönner können nur natürliche Personen Mitglieder von physioswiss sein.
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Aktivmitglieder
Aktivmitglieder sind selbstständig tätige oder angestellte PhysiotherapeutInnen, deren Ausbildung von physioswiss anerkannt ist und sowohl den kantonalen wie eidgenössischen gesetzlichen Vorschriften entspricht. Jedes Aktivmitglied ist berufstätig. Die Aktivmitgliedschaft bei physioswiss kann nur über die Mitgliedschaft in einem Kantonalverband erworben werden. Alle Aktivmitglieder eines Kantonalverbandes sind zugleich Mitglieder von physioswiss. Aktivmitglieder bezahlen einen Mitgliederbeitrag. Sie haben ein Stimm- und Wahlrecht.
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Passivmitglieder
Passivmitglieder erfüllen die gleichen beruflichen Bedingungen wie die Aktivmitglieder Passivmitglieder sind seit über einem Jahr nicht berufstätig (Pensionierung, Berufsunterbruch infolge von Mutterschaft, Auslandaufenthalt, Berufsaufgabe usw.). Diese Frist beginnt im Moment der Mitteilung an die Sektion. Die Passivmitgliedschaft bei physioswiss kann nur durch die Mitgliedschaft in einem Kantonalverband erworben werden. Die Passivmitglieder bezahlen einen Mitgliederbeitrag. Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht.
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Juniorenmitglieder
Juniorenmitglieder sind Lernende, welche an einer vom SRK und von physioswiss anerkannten Fachhochschule der Schweiz in Ausbildung stehen. Die Juniormitgliedschaft kann nur über die Mitgliedschaft in einem Kantonalverband erworben werden. Nach Abschluss der Ausbildung mit dem Diplom wechselt ein Juniormitglied automatisch in den Status des Aktivmitgliedes. Juniormitglieder bezahlen einen Mitgliederbeitrag. Sie haben Stimm- und Wahlrecht.
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Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind Personen, welche sich für den Verband besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder werden durch die Delegiertenversammlung von physioswiss gewählt. Sie bezahlen keinen Mitgliederbeitrag. Ehrenmitglieder haben, sofern Sie diplomierte PhysiotherapeutInnen sind, ein Stimmrecht.
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Gönner
Es können als Gönner Personen, Organisationen oder Institutionen, die sich in irgendeiner Form der Physiotherapie verpflichtet fühlen, vom Zentralvorstand auf entsprechendes Gesuch hin aufgenommen werden. Gönner bezahlen einen Gönnerbeitrag. Gönner haben kein Stimm- und Wahlrecht.
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Interessiert?
Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft bei physioswiss? Wenn Sie das Formular ausfüllen und abschicken erhalten Sie innert einer Woche unverbindlich die Beitrittsunterlagen!
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