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NTE
Schweizer Diplome

Achtung Praxisänderung Weiterbildung!

Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie hat aufgrund der Veränderung des Weiterbildungsangebotes seit der Einführung des NTE-FH im Gesundheitsbereich (breiteres Angebot auf Hochschulstufe) folgende Praxisänderung auf den 1. Januar 2013 beschlossen:

Personen, die den Fachhochschultitel nachträglich über das Verfahren NTE-FH erwerben wollen und noch keine qualifizierende Weiterbildung im Fachbereich Gesundheit absolviert oder begonnen haben, müssen ab 01. Januar 2013 die entsprechende Weiterbildung zwingend auf Hochschulstufe absolvieren. Weiterbildungen, die nicht an einer Hochschule absolviert und als gleichwertig beurteilt wurden (Positivliste), werden mit Blick auf den NTE-FH nur noch angerechnet, wenn die Aufnahme der Weiterbildung vor dem 1. Januar 2013 erfolgt.

Als weitere Konsequenz dieser Praxisänderung wird per Ende 2011 die Positivliste mit den bis zu diesem Zeitpunkt aufgeführten Weiterbildungen nicht mehr erweitert.

Bitte konsultieren Sie dazu die offizielle Erklärung des BBT sowie unser Merkblatt zum Nachträglichen Titelerwerb (NTE) (Nur für eingeloggte Mitglieder)


Merkblatt zum nachträglichen Titelerwerb (NTE) (Nur für eingeloggte  Mitglieder)

Positivliste

kleine Positivliste der Fachhochschulen

Prozedere Einzelfallprüfung von Weiterbildungen zum NTE
Ausländische Diplome

Beim NTE handelt es sich um eine nachträgliche Titelumwandlung. Die Schweiz darf keine Ausbildungstitel transformieren, die sie nicht selber verliehen hat. Aus diesem Grund können Berufsfachleute mit ausländischem Diplom beim BBT kein Gesuch um eine nachträgliche Titelanerkennung einreichen, sondern müssen sich dafür an das Land richten, indem die Grundausbildung  in Physiotherapie erworben wurde. Die Anerkennung des äquivalenten Fachhochschultitels muss grundsätzlich im Herkunftsland der Grundausbildung erworben werden.

Trotzdem kann in der Schweiz die Qualifikation eingeholt werden, die für den NTE gefordert wird. Die in der Schweiz erworbenen Qualifikationen geben den PhysiotherapeutInnen mit ausländischem Diplom zwar den Bachelor Titel nicht, jedoch ermöglichen die erbrachten Qualifikationen die Zulassung zu akademischer Weiterbildung. Zudem können die Hochschulen eine begrenzte Anzahl von Personen ?sur Dossier? zu ihren Aus- und Weiterbildungen zulassen.


PhysiotherapeutInnen mit deutschem Berufsabschluss als Physiotherapeut
Der nachträgliche Erwerb eines Bachelor Abschlusses in Deutschland ist ausschliesslich über einen Studiengang in der Physiotherapie möglich. Informationen zu Studiengängen in der Physiotherapie in Deutschland finden Sie über den Deutschen Verband für Physiotherapie/Zentralverband der Physiotherapeuten/Krankengymnasten (ZVK) E.V. unter www.zvk.org - Beruf und Bildung - Studium/Studiengangsliste sowie unter Studiengangsmodelle.

PhysiotherapeutInnen mit belgischem Diplom finden hier Informationen zur Situation betreffend einem NTE in Belgien

PhysiotherapeutInnen mit holländischem Diplom finden Informationen zur Titelführung auf der Website von Postbus 51:
www.postbus51.nl/nl/home/themas/onderwijs/diploma-s-en-certificaten/titulatuur/welke-titel-mag-ik-voeren-na-het-voltooien-van-een-opleiding-in-het-hoger-onderwijs.html
Wenn die Ausbildung zur/zum PhysiotherapeutIn vor 1986 abgeschlossen wurde, gilt eine spezielle Regelung. Informationen und Unterlagen dazu erhalten Sie bei Yvette Stoel (Vorsitzende der Fachkommission IOG und Mitglied der Bildungskommission): oder Tel.: 044 865 67 89.

Informationen zu der Situation betreffend einem NTE in anderen Ländern sind in Erarbeitung.

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