Im Tarifvertrag des Schweizer Physiotherapie Verbands physioswiss ist der Qualitätssicherungsvertrag seit 1998 integrierter Bestandteil. Dort ist festgehalten, dass acht Weiterbildungstage Pflicht sind, davon können zwei Tage im Selbststudium absolviert werden. Der Besuch eines Qualitätszirkels (mind. fünf Treffen à zwei Stunden) gilt als zwei absolvierte Weiterbildungstage.
Physioswiss führt die Überprüfung der vorgeschriebenen Anzahl Weiterbildungstage bei drei bis sieben Prozent der Physiotherapeut/innen die zu Lasten der Sozialversicherungen abrechnen durch. Physioswiss und das Leitungsgremium haben das Qualitätskonzept 2006-2008 inkl. der Anhänge 1 und 2 im Jahre 1998 genehmigt. Auf der Basis dieses Konzeptes wurde die Kontrollinstanz eingeführt, deren Aufgaben bezüglich der Organisation und des Ablaufs der Qualitätskontrolle im Anhang 1 und 2 näher beschrieben sind. Weitere Details unter physioswiss.ch.
Nähere Informationen, insbesondere über die Anerkennung der Anzahl Weiterbildungstage, gibt die Moderatorin, der Moderator eurer Qualitätszirkel (Liste der Qualitätszirkel in deiner Gegend).
An der Jahrestagung vom 22. November 2007 ist ein Round Table zum Thema Weiterbildungskontrolle durchgeführt worden.
Auf kantonaler Ebene werden die bestehenden Qualitätsinstrumente beibehalten. Zurzeit besteht kein Handlungsbedarf betreffend zusätzlicher Qualitätsmassnahmen bei physiotherapeutischen Behandlungen. Der Vorstand ist stets darum bemüht, die Aktualitäten zu observieren und rasch zu handeln.