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Informelle Fortbildung
Anerkennung informeller Fortbildungsveranstaltung durch physioswiss
physioswiss kann in der Schweiz organisierte und durchgeführte informelle Fortbildungsveranstaltungen anerkennen. Ziele dieser Anerkennung sind die Sicherstellung der Qualität der Veranstaltungen sowie die Verbesserung der Transparenz gegenüber den Teilnehmenden. Institutionen, die die Durchführung einer informellen Veranstaltung im Bereich der Physiotherapie planen, beantworten die Fragen auf der Checkliste und reichen das Dokument zusammen mit dem Programm der Veranstaltung physioswiss ein. physioswiss vergibt eine entsprechende Anzahl physioswiss-Punkte (1 physioswiss-Punkt entspricht 60 Minuten).
Was gilt als informelle Fortbildungsveranstaltung?

Kongresse

Tagungen

Symposien

Kolloquien

Foren

Roundtables

praxis- oder spitalinterne Weiterbildung.

Detaillierte Informationen finden Sie im Reglement zur Anerkennung von informellen Fortbildungsveranstaltungen durch physioswiss.

Wie und wo muss der/die Veranstalterin das Gesuch einreichen?

Der/die Antragstellende füllt die Checkliste vollständig aus und übermittelt diese spätestens einen Monat vor der Durchführung der Veranstaltung zusammen mit dem Programm der Veranstaltung elektronisch mit dem Vermerk "Gesuch informelle Fortbildung" an die Geschäftsstelle physioswiss ().

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen ist mit dem Entscheid von physioswiss innert drei Wochen zu rechnen. Für Mitglieder von physioswiss ist die Prüfung des jeweiligen Gesuchs kostenlos. Nichtmitglieder bezahlen einen Unkostenbeitrag von CHF 100.- (exkl. MWST). Dieser ist auch bei Ablehnung eines Antrages zu bezahlen.

physioswiss ist nicht verpflichtet, ihre Entscheide zu begründen. physioswiss kann keine Fortbildungsveranstaltungen nach deren Durchführung anerkennen.

Einzureichende Unterlagen:


vollständig ausgefüllt Checkliste

Programm der Fortbildung

Bei Fortbildungen en block: Ausgefülltes Formular "Antrag um Anerkennung informeller Fortbildungen en bloc"
Dokumente
physioswiss-Punkte und der Weiterbildungsnachweis

gemäss Qualitätskonzept

Für den Weiterbildungsnachweis werden ab dem 1. Januar 2012 nur noch informelle Fortbildungsveranstaltungen, die durch physioswiss anerkannt sind bzw. physioswiss-Punkte aufweisen können, angerechnet (6 physioswiss-Punkte = 1 Tag). Der freiwillige Weiterbildungsnachweis wird diese Richtlinien zur Anerkennung der informellen Fortbildungen mit denselben Fristen berücksichtigen. Formelle Fort- und Weiterbildungen (Kurse, Lehrgänge, etc.) sind davon nicht betroffen.

Ausländische informelle Fortbildungsveranstaltungen werden für die Weiterbildungspflicht angerechnet, wenn eine Anerkennung oder Bestätigung des jeweiligen Landesverbandes vorliegt.

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